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Die Grundqualifikation besteht aus:
einer theoretischen (240 Minuten) und
praktischen Prüfung (120 Minuten)
vor der zuständigen IHK.
der Führerschein mit der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse C oder D ist Voraussetzung.
Für die Grundqualifikation ist keine vorherige Ausbildung erforderlich, um Prüfung zu machen!
Von der Grundqualifikation ohne Ausbildung ist abzuraten,
da eine umfangreiche Prüfung vorgesehen ist, die ohne
vorherige Ausbildung kaum zu schaffen sein sollte!
Weitere Informationen:
Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
oder nach § 4 Abs. 6 der Berufszugangsverordnung für den
Güterkraftverkehr sind von der theoretischen Prüfung insoweit befreit, als der Prüfungsgegenstand bereits Gegenstand
der Prüfung nach diesen Verordnungen ist.
Die Dauer der theoretischen Prüfung ist entsprechend zu verkürzen.
Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie und
Handelskammer abgelegt, die für den praktischen Teil amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für
den Kraftfahrzeugverkehr hinzuziehen kann.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und theoretischen Teil mindestens ausreichende
Leistungen erbracht sind.
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