Weiterbildung
als
Gabelstaplerfahrer

Die jährliche Unterweisung

Dauer
ca. 4 Unterrichtsstunden

Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer). BGV A1 §4

Vorteile
- Gelerntes Fahren trägt zum sicheren Betriebsablauf bei
- Unfälle vermeiden heisst sie vorzeitig erkennen
- Auffrischung des Grundwissen rundum Flurförderzeuge / Gabelstapler

Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung( G25 ) für das Steuern von Flurförderzeugen, Gabelstaplerführerschein oder Fahrschein für Fluförderzeuge

Inhalte
- Speziell auf die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb angepasst
- Behandlung von Schutzvorrichtungen
- Mitfahren von Personen
- sicheres Lastverhalten
- Die persönliche Sicherheit des Gabelstaplerfahrers

Abschluss
Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach BGV A1

Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmers benötigen.

 

Preis

€ 50 Euro inkl Mwst. je Teinlehmer inkl. Schulungsunterlagen. Es entstehen Ihnen keine weiteren Ausbildungskosten. Kaffee und Kuchen inkl.

 

BKF-Termine
Termine
Utensilien:
Arbeitsschule
Wetterfeste Kleidung
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