Die jährliche Unterweisung
Dauer
ca. 4 Unterrichtsstunden
Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstaplerfahrer). BGV A1 §4
Vorteile
- Gelerntes Fahren trägt zum sicheren Betriebsablauf bei
- Unfälle vermeiden heisst sie vorzeitig erkennen
- Auffrischung des Grundwissen rundum Flurförderzeuge / Gabelstapler
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung( G25 ) für das Steuern von Flurförderzeugen, Gabelstaplerführerschein oder Fahrschein für Fluförderzeuge
- Speziell auf die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb angepasst
- Behandlung von Schutzvorrichtungen
- Mitfahren von Personen
- sicheres Lastverhalten
- Die persönliche Sicherheit des Gabelstaplerfahrers
Abschluss
Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Unterweisung nach BGV A1
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben und die Unterweisung von Seiten des Unternehmers benötigen.
