Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Krafträder mit Leistungsbeschränkunge in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung möglich
--> Zur Ausbildung der Klasse A18 (beschränkt)
--> Zur Ausbildung der Klasse A25 (unbeschränkt)

Klasse A1

Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M
--> Zur Ausbildung der Klasse A1

Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
--> Zur Ausbildung der Klasse M

Mofa

Fahrrad mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
--> Zur Mofa-Ausbildung
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