Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1
--> Zur Ausbildung der Klasse C

Klasse CE

Kraftfahrzeuge der Klassen C oder C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz
von D: DE
--> Zur Ausbildung der Klasse CE

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