Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten-Schulung

UnterrichtsformDauerTerminOrtPreis NettoPreis Brutto
Online (ohne SZ95) / Präsenz (SZ95)1 Tagauf Anfrageauf Anfrage199.- EURO236,81.- EURO

Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalverordnung und Hinweisen zur Weiterbildung nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

Inhalte

Mit der Einführung des digitalen Kontrollgeräts wurden auch die Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer geändert.
Neu:
Wer ein Fahrzeug zur gewerblichen Güterbeförderung über 2,8 t zulässige Gesamtmasse (zgM) lenkt, muss lückenlose Nachweise über die Lenk- und Ruhezeiten der letzten 28 Tage mitführen.

Auch müssen Fahrer solcher Fahrzeuge ein eingebautes Kontrollgerät benutzen. Nichtbenutzung kostet den Fahrer 250. – Euro, den Halter 750. – Euro Bußgeld. Seit dem 1. Mai 2006 müssen neu zugelassene Fahrzeuge ab einer zgM von 3,5 t und Busse mit mehr als 9 Sitzplätzen – der Fahrer mitgerechnet – mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Fehlt das Gerät, werden 1.500. – Euro Bußgeld fällig.

Strafanzeige wird erstattet, wenn das Kontrollgerät so beeinflusst wird, dass verfälschte Aufzeichnungen gemacht, verfälschte Aufzeichnungen bewusst verwendet oder Aufzeichnungen nachträglich verfälscht werden und falsche Eintragungen erfolgen. Das Strafgesetzbuch droht in solchen Fällen Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe an.

Inzwischen hat man auch die Bußgelder für Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten erhöht: Wer mehr als 2 Stunden länger als erlaubt am Steuer sitzt, ist mit 60 Euro pro angefangene halbe Stunde dabei, und auch der Unternehmer bzw. dessen Verantwortliche sind hier mit im Boot: 180 Euro Bußgeld fallen an.

Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Manipulationen am digitalen Tachographen haben in der Krise massiv zugenommen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) machte indessen deutlich, dass es sich hier nicht um Kavaliersdelikte handelt: Fälschungen von technischen Aufzeichnungen wandern umgehend zum Staatsanwalt.  

Aus dem Inhalt: 

  • Sozialvorschriften (EG VO 3821/85; 561/2006)
  • FahrpersonalVO
  • Transportablauf – Beladung
  • Transport / Kontrolle
  • Verstöße/Sanktionen
  • Unternehmer/FahrerInfo
  • Einführung digitales Kontrollgerät 4.0
  • Tagesausdrucke (Kassenzettel):Erläuterung und Handhabung
  • Nachweispflichten
  • Diskussion

Hinweis: Für diese Schulungen gilt die Anerkennung im Rahmen der Weiterbildung für Berufskraftfahrer gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz, nur in Präsenzunterricht.

 Seminarzeiten: 9:00 – ca. 16:30 Uhr.  

Im Preis enthalten sind begrenzte Teilnehmerzahl (max. 20 Personen) seminarbegleitende Unterlagen, umfangreiche Bewirtung und ein Schulungsnachweis

Rabatt-Tipps:

  • 15% Rabatt ab 3 Teilnehmern je Seminar und einer Rechnungsanschrift auf o.g. Preis
  • 10% Frühbucherrabatt bei Buchung bis 3 Monate vor Seminarbeginn auf o.g. Preis

Rabatte sind nicht kombinierbar.

Zielgruppen

Transportunternehmer, Speditionen, Verladepersonal, Fahrzeugführer, Disponenten, Vertreter aus Genehmigungsbehörden.

Oliver Strohschein

Fahrschule Runnersdrive

Inh. Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133, 96049 Bamberg

Wir freuen uns auf euren Besuch!  




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