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Start/BKF-Grundqualifikation: Einstieg als Berufskraftfahrer

Grund­qualifikation
für Berufskraftfahrer

Der Führerschein erlaubt Ihnen, den LKW zu bewegen. Gewerblich fahren dürfen Sie damit noch nicht. Dazwischen liegt die Grundqualifikation – und die Frage, welcher der beiden Wege in Ihrem Fall der richtige ist.

Schlüsselzahl 95beschleunigt oder voll

Worum es geht

Fahrerlaubnis und Qualifikation sind zwei Dinge

Die häufigste Verwechslung in diesem Thema – und sie kostet Zeit, wenn sie erst beim Einstellungsgespräch auffällt.

Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, D oder D1 sagt, welches Fahrzeug Sie führen dürfen. Die Berufskraftfahrerqualifikation sagt, ob Sie damit gewerblich Güter oder Personen befördern dürfen. Sie steht als Schlüsselzahl 95 im Führerschein, mit einem Ablaufdatum.

Wer neu einsteigt, erwirbt sie über die Grundqualifikation. Wer sie schon hat, hält sie über die Weiterbildung Modul 1–5 am Leben. Beides bilden wir selbst aus – die Fahrerlaubnis dazu ebenfalls, siehe LKW-Führerschein und Busführerschein.

Die zwei Wege

Beschleunigt oder in voller Form

MerkmalBeschleunigte GrundqualifikationGrundqualifikation
Unterricht140 Unterrichtseinheiten in der Fahrschulekein vorgeschriebener Unterricht
Prüfungtheoretische Prüfung bei der IHKumfangreichere theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung, ebenfalls bei der IHK
Dauermehrere Wochen am Stück, planbarabhängig davon, wie Sie sich vorbereiten
Für wenden Regelfall: Quereinstieg mit klarem TerminErfahrene, die die Prüfung ohne Kurs schaffen, und alle, die die vollen Rechte wollen

Was der Unterschied praktisch bedeutet

Die beschleunigte Form ist der Weg, den fast alle gehen: ein Kurs, ein Termin, ein Abschluss. Die volle Grundqualifikation verlangt mehr in der Prüfung, dafür weniger im Kursraum – und sie erlaubt in einigen Fällen den früheren Einstieg in Fahrzeugklassen, für die die beschleunigte Form noch eine Altersgrenze setzt.

Beide Wege führen zur selben Schlüsselzahl 95. Wir bilden beide aus. Was für Sie günstiger ist, hängt an Ihrem Alter, an Ihrer Vorerfahrung und daran, was Sie danach fahren sollen. Das klären wir vor der Anmeldung, nicht danach.

Vielleicht brauchen Sie gar keine

Wer die Klasse C oder CE schon vor September 2009 hatte – bei Bus entsprechend vor September 2008 –, fällt unter den Besitzstand und braucht keine Grundqualifikation, sondern nur die Weiterbildung. Bringen Sie im Zweifel den alten Führerschein mit, bevor Sie einen Kurs buchen.

Der Ablauf

Von der Anmeldung bis zur 95 im Führerschein

01

Klären, was fehlt

Ein Telefonat: Welche Fahrerlaubnis haben Sie, welche brauchen Sie, ab wann sollen Sie eingesetzt werden? Daraus ergibt sich, ob Fahrerlaubnis und Qualifikation zusammen laufen oder nacheinander.

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02

Unterricht und Ausbildung

Die Grundqualifikation läuft bei uns im Haus. Fehlt die Fahrerlaubnis C oder CE noch, hängen wir sie an – Theorie und Sonderfahrten stehen auf LKW-Führerschein.

Zum LKW-Führerschein
03

Prüfung und Eintrag

Die Prüfung nimmt die IHK ab. Danach trägt die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 95 ein, gültig für fünf Jahre. Was danach kommt, ist die Weiterbildung.

Zur Weiterbildung

Für Betriebe

Was Sie einplanen sollten

Rechnen Sie in Monaten, nicht in Wochen

Zwischen dem ersten Telefonat und dem einsatzfähigen Fahrer liegen ärztliche Untersuchungen, die Führerscheinstelle, der Kurs und ein Prüfungstermin bei der IHK. Wer im Herbst jemanden braucht, fängt im Frühjahr an.

Fahrerlaubnis und Qualifikation zusammen denken

Ein Quereinsteiger ohne C ist zwei Vorhaben, nicht eines. Wir planen das als einen Ablauf, damit die Termine ineinandergreifen statt hintereinander zu warten.

Ein Ansprechpartner

Grundqualifikation, Weiterbildung, Fahrerlaubnis und Bedienerscheine laufen über dieselbe Stelle: ein Angebot, eine Rechnung. Mehr dazu auf Firmen.

Danach läuft die Uhr weiter

Fünf Jahre nach dem Eintrag ist die Weiterbildung fällig. Notieren Sie das Datum bei der Einstellung, nicht später – es steht im Führerschein und erinnert niemanden von allein.

Häufige Fragen

Grundqualifikation, kurz beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Grundqualifikation und Weiterbildung?

Die Grundqualifikation erwirbt die Schlüsselzahl 95 zum ersten Mal. Die Weiterbildung hält sie am Leben: 35 Stunden alle fünf Jahre. Wer neu einsteigt, braucht die Grundqualifikation, nicht die Weiterbildung.

Brauche ich die Grundqualifikation, wenn ich nur gelegentlich fahre?

Es kommt darauf an, wofür. Gewerbliche Güter- oder Personenbeförderung ist der Auslöser, nicht die Häufigkeit. Für Feuerwehr, THW und einige weitere Fälle gibt es Ausnahmen. Fragen Sie nach, bevor Sie einen Kurs bezahlen, den Sie nicht brauchen.

Ab welchem Alter geht das?

Im Güterverkehr ist der Einstieg über die Grundqualifikation früher möglich als über die Fahrerlaubnis allein. Welche Altersgrenze in Ihrem Fall gilt, hängt vom Weg und von der Fahrzeugklasse ab – das klären wir im ersten Gespräch.

Wer nimmt die Prüfung ab?

Die Industrie- und Handelskammer. Wir bereiten vor, melden an und begleiten – prüfen tun wir nicht selbst.

Kann ich die Fahrerlaubnis C gleichzeitig machen?

Ja, und meistens ist das sinnvoll. Beides läuft bei uns im Haus, die Termine legen wir so, dass sie sich nicht gegenseitig blockieren.

Ich habe C schon seit vielen Jahren. Muss ich das nachholen?

Wahrscheinlich nicht. Wer die Klasse vor dem Stichtag im September 2009 erworben hat, fällt unter den Besitzstand und braucht nur die Weiterbildung. Bringen Sie den Führerschein mit, dann sehen wir es in einer Minute.

Was passiert nach fünf Jahren?

Dann ist die Weiterbildung fällig: 35 Stunden in fünf Modulen. Ohne sie darf ab dem Folgetag nicht mehr gewerblich gefahren werden.

Quereinstieg geplant?
Rufen Sie an, bevor Sie buchen.

Sagen Sie uns, was der Fahrer heute im Führerschein stehen hat und ab wann er fahren soll. Wir sagen Ihnen, welcher der beiden Wege passt und wie die Termine liegen müssen.

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