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Start/Führerschein weg – Neuerteilung und MPU

Führerschein weg.
Was jetzt zählt.

Alkohol, Drogen, Punkte, eine Straftat im Straßenverkehr: Der Weg zurück ist derselbe. Er ist länger, als die meisten denken, und er fängt früher an, als die meisten glauben.

Ohne Beschönigung

Was gerade passiert ist

Man unterscheidet zwei Dinge, die oft durcheinandergeraten: Das Fahrverbot ist befristet, danach bekommst du den Führerschein zurück. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist etwas anderes – die Fahrerlaubnis ist weg, und du musst sie neu beantragen. Dazwischen liegt eine Sperrfrist, vor deren Ablauf die Behörde gar nicht erst entscheiden darf.

Ob die Führerscheinstelle für die Neuerteilung ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangt – die MPU –, entscheidet sie, nicht wir und nicht der Gutachter. Typische Anlässe: Alkohol ab 1,6 Promille oder wiederholt, Drogen, acht Punkte in Flensburg, Straftaten im Straßenverkehr.

Der Ablauf

Der Weg zurück, der Reihe nach

01

Antrag rechtzeitig stellen

Den Antrag auf Neuerteilung kannst du schon vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Wer wartet, bis sie vorbei ist, verliert die Bearbeitungszeit obendrauf.

02

Auflagen der Behörde abwarten

Die Führerscheinstelle sagt dir, was sie verlangt: MPU, Nachschulung, Abstinenznachweis – oder nichts davon.

03

Abstinenz nachweisen, wenn nötig

Bei Alkohol- und Drogenfällen wird meist ein Nachweis über sechs oder zwölf Monate verlangt. Der muss nach festen Regeln laufen und rückwirkend gibt es ihn nicht – das ist der Punkt, an dem am meisten Zeit verloren geht.

04

Vorbereitung auf die MPU

Eine MPU besteht nicht, wer sie „irgendwie versucht“. Es geht darum, den Anlass verstanden und das eigene Verhalten geändert zu haben – und das auch erzählen zu können.

Zur MPU-Vorbereitung
05

Fahren üben, dann Prüfung

Wird eine neue Prüfung verlangt, bilden wir dich aus. Wer jahrelang nicht gefahren ist, braucht mehr als eine Auffrischung – aber deutlich weniger als ein Anfänger.

Ruf uns an

Was wir tun – und was nicht

Klare Rollen

Was wir nicht machen

  • Gutachten erstellen. Das macht eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle, nie die Fahrschule.
  • Dich gegenüber der Behörde vertreten. Dafür gibt es Anwältinnen und Anwälte.
  • Ein Ergebnis zusagen. Wer dir eine bestandene MPU garantiert, verkauft dir etwas.
  • Über deinen Fall reden. Mit niemandem.

Was wir machen

  • Ausbilden und auf die Prüfung vorbereiten, wenn die Behörde eine verlangt.
  • Auffrischungsstunden für alle, die jahrelang nicht gefahren sind.
  • MPU-Vorbereitung zusammen mit den MPU-Gurus – dieselben Leute, ein Haus.
  • Am Anfang ehrlich sagen, wie lange es in deinem Fall dauern wird.

Kein Versprechen. Ein Weg.

Der häufigste Fehler

Zu spät anfangen. Wer erst nach Ablauf der Sperrfrist mit dem Abstinenznachweis beginnt, hängt weitere sechs bis zwölf Monate dran. Ein Anruf am Anfang spart oft ein halbes Jahr.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Muss ich noch mal die ganze Ausbildung machen?

In der Regel nicht. Ob und wie viel geprüft wird, steht im Bescheid der Führerscheinstelle. Oft reichen Auffrischungsstunden – wie viele, sehen wir nach der ersten Fahrt.

Wie lange dauert das alles?

Ohne MPU einige Wochen, mit MPU und Abstinenznachweis eher ein Jahr. Die Behörde und der Nachweiszeitraum bestimmen das Tempo, nicht die Fahrschule.

Kann ich vorher schon üben?

Ohne gültige Fahrerlaubnis nur im Fahrschulwagen mit Fahrlehrer. Genau dafür sind wir da.

Was kostet das?

Fahrstunden nach unserer Preisliste, die MPU-Vorbereitung und das Gutachten nach der jeweils dortigen. Ehrliche Antwort: Die Summe ist unangenehm, und niemand kann sie dir am Telefon auf den Euro sagen. Ruf trotzdem an, dann bekommst du eine Größenordnung.

Redet ihr mit anderen darüber?

Nein. Wir sagen niemandem, warum du bei uns bist.

Erst mal reden.
Kostet nichts.

Der erste Schritt ist kein Kurs und keine Anmeldung, sondern ein Gespräch darüber, was in deinem Fall überhaupt verlangt wird. Ruf an – ohne Bewertung, ohne Vortrag.

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