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Start/Ladungssicherung: Schulung für Betriebe und Fahrer

Ladungs­sicherung
für Betriebe und Fahrer

Eine Palette, die bei einer Vollbremsung nach vorn geht, wiegt ein Vielfaches ihres Eigengewichts. Deshalb steht Ladungssicherung nicht im Wunschkatalog, sondern in der Straßenverkehrsordnung – und deshalb trifft es bei einer Kontrolle selten nur den Fahrer.

UnterweisungSchulungInhouse

Der Punkt, um den es geht

Drei Personen haften, nicht eine

Die häufigste Fehlannahme in diesem Thema: „Das ist Sache des Fahrers.“ Rechtlich ist das nur ein Drittel der Wahrheit.

Die Ladung muss nach § 22 StVO so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einem Ausweichmanöver nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Maßstab sind die anerkannten Regeln der Technik – in der Praxis die Richtlinienreihe VDI 2700.

Wer dafür geradesteht, verteilt sich auf drei Rollen:

Der Fahrer

Er verantwortet den Zustand des Fahrzeugs samt Ladung, sobald er losfährt. Er darf die Fahrt nicht antreten, wenn die Sicherung nicht stimmt – auch dann nicht, wenn ein anderer verladen hat.

Der Halter oder Unternehmer

Er darf die Fahrt nicht anordnen oder zulassen, wenn Fahrzeug und Ladung nicht vorschriftsmäßig sind (§ 31 StVZO). Dazu gehört, geeignetes Sicherungsmaterial zu stellen und die Leute zu unterweisen.

Der Verlader

Wer belädt, schuldet nach § 412 HGB die beförderungssichere Verladung. Das trifft auch Betriebe, die selbst gar nicht fahren – den Lieferanten, das Lager, den Bauhof.

Die Berufsgenossenschaft

Sie fragt nach der Unterweisung, spätestens nach einem Unfall. Ohne Nachweis wird aus einem Sachschaden schnell eine Frage nach dem Organisationsverschulden.

Das ist der Grund, warum wir diese Schulung anbieten. Nicht, weil ein Zettel fehlt, sondern weil im Ernstfall drei Leute erklären müssen, was sie getan haben.

Zwei Formate

Unterweisung oder Schulung – was Sie wirklich brauchen

Die beiden werden dauernd verwechselt, und die Verwechslung kostet entweder Geld oder den Nachweis.

MerkmalJährliche UnterweisungSchulung für verantwortliche Personen
Grundlage§ 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV Vorschrift 1VDI 2700 Blatt 5 als anerkannte Regel der Technik
Für wenalle Beschäftigten, die laden, sichern oder fahrenwer verlädt, kontrolliert, anweist oder verantwortet
Rhythmusmindestens einmal im Jahr, arbeitsplatzbezogenin der Regel alle drei Jahre wieder aufgefrischt
Inhaltdie Gefahren am eigenen Arbeitsplatz, das eigene Fahrzeug, das eigene Ladegutphysikalische Grundlagen, Sicherungsverfahren, Lastverteilung, Nachweisführung
Dauerkurz, dafür regelmäßigein Schulungstag mit Praxisteil
Am EndeUnterweisungsnachweis für die AkteTeilnahmebescheinigung

Die ehrliche Empfehlung

Die meisten Betriebe brauchen beides, aber nicht für jeden dasselbe. Wer den Sprinter belädt und zur Baustelle fährt, braucht die jährliche Unterweisung. Wer entscheidet, wie ein Fahrzeug beladen wird, und wer im Zweifel „nein“ sagen muss, braucht die größere Schulung.

Wir sortieren das vor der Buchung, nicht danach. Ein Telefonat reicht meistens: Welche Fahrzeuge, welches Ladegut, wer packt, wer fährt, wer kontrolliert.

Der Satz, der am meisten spart

Ladungssicherung ist kein Thema für den Tag der Kontrolle. Sie ist ein Thema für den Tag, an dem etwas passiert – und dann wird nicht gefragt, ob jemand es wusste, sondern ob es jemand nachweisen kann.

Bei Ihnen im Betrieb

An Ihren Fahrzeugen, mit Ihrer Ladung

Eine Ladungssicherungsschulung im Seminarraum an fremden Beispielen ist besser als nichts. Eine Schulung auf Ihrem Hof, an Ihrem Fahrzeug, mit dem, was Sie tatsächlich transportieren, ist etwas anderes – da werden aus Regeln Handgriffe.

  • Wir kommen zu Ihnen. Ab einer Handvoll Leute schulen wir im Betrieb, an Ihren eigenen Fahrzeugen und Ihrem eigenen Ladegut.
  • Termine nach Schichtplan. Auch früh, auch spät, auch am Samstag, wenn es anders nicht geht.
  • Zusammen mit anderen Qualifikationen. Wer ohnehin einen Termin für Stapler oder Hubarbeitsbühne hat, hängt die Ladungssicherung an denselben Tag.
  • Unterlagen, die man vorlegen kann. Teilnehmerliste, Inhalte, Bescheinigung – das, was die Berufsgenossenschaft im Ernstfall sehen will.
  • Wir erinnern an die Auffrischung. Sie müssen den Termin nicht im Kalender führen.

Für wen sich das lohnt

Speditionen und Werkverkehr, Handwerk, Garten- und Landschaftsbau, Bauunternehmen, Bauhöfe und Kommunen, Landwirtschaft, Getränke- und Möbeltransport, Vereine mit eigenem Anhänger. Überall dort, wo jemand belädt – und nicht nur dort, wo jemand fährt.

Für Berufskraftfahrer

Ladungssicherung in der Weiterbildung

Für Fahrpersonal mit der Schlüsselzahl 95 ist das Thema ohnehin Pflicht: Die Sicherung der Ladung steht als eigener Punkt in der Liste der Kenntnisbereiche zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz – Zurrtechnik, Zurrmittel, Prüfung der Haltevorrichtungen, Umgang mit Umschlaggerät und Plane.

Bei uns läuft das als Modul der Weiterbildung Modul 1–5. Wer neu einsteigt, findet den Weg dorthin auf BKF-Grundqualifikation; die Fahrerlaubnis dazu steht auf LKW-Führerschein.

Nicht dasselbe wie die Unterweisung

Ein Weiterbildungsmodul ersetzt die arbeitsplatzbezogene Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht – und umgekehrt. Das eine ist Verkehrsrecht, das andere Arbeitsschutz. Betriebe, die beides brauchen, sollten beides planen.

Ohne Betrieb, ohne LKW

Wohnwagen, Pferdeanhänger, Baumarktfuhre

Die Regel aus § 22 StVO gilt für jeden, der etwas transportiert – auch für den Anhänger am Privatauto und für die Waschmaschine im Kombi. Der Unterschied ist nur, dass niemand unterweist.

Wer einen Anhänger zieht, lernt die Grundlagen bereits in der Ausbildung: In der Fahrerschulung für B96 gehört Ladungssicherung zum Pflichtstoff, bei BE kommt sie in den Übungsstunden vor. Welche der beiden Varianten die richtige ist, entscheidet die zulässige Gesamtmasse – die Tabelle dazu steht auf Anhänger fahren: B96 und BE.

Die zwei Fehler, die am häufigsten vorkommen: Zurrgurte über die Ladekante gespannt, ohne Kantenschutz – ein scharfer Rand kann einen Gurt bei einer Vollbremsung durchtrennen. Und der Klassiker: schwere Ladung hinten im Anhänger, weil sie dort leichter einzuladen war. Das Ergebnis ist zu wenig Stützlast und im schlimmsten Fall ein Gespann, das ins Schlingern gerät.

Häufige Fragen

Ladungssicherung, kurz beantwortet

Wie oft muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?

Mindestens einmal im Jahr, und zusätzlich immer dann, wenn sich etwas ändert: neues Fahrzeug, neues Ladegut, neues Sicherungsmaterial, nach einem Vorfall. Grundlage ist § 12 Arbeitsschutzgesetz.

Reicht die jährliche Unterweisung, oder brauche ich eine richtige Schulung?

Das hängt an der Rolle, nicht am Fahrzeug. Wer nur nach Anweisung lädt, ist mit der Unterweisung richtig bedient. Wer entscheidet, kontrolliert oder anweist, sollte die ausführliche Schulung haben – VDI 2700 Blatt 5 nennt dafür einen Rhythmus von etwa drei Jahren.

Wer haftet, wenn die Ladung unterwegs verrutscht?

In der Regel mehrere: der Fahrer, der Halter oder Unternehmer und der Verlader. Deshalb schützt es einen Betrieb wenig, die Verantwortung auf den Fahrer zu schieben.

Wir fahren nur Transporter, keinen LKW. Gilt das für uns auch?

Ja. § 22 StVO unterscheidet nicht nach Fahrzeuggröße. Der Sprinter mit lose stehenden Werkzeugkisten ist in der Kontrollpraxis ein häufiger Fall.

Können Sie in unseren Betrieb kommen?

Ja, und das ist der Regelfall, sobald mehrere Leute zusammenkommen. An Ihren Fahrzeugen zu üben bringt mehr als jedes Foto im Seminarraum.

Bekommen die Teilnehmer eine Bescheinigung?

Ja, jeder Teilnehmer bekommt eine Bescheinigung, und Sie bekommen die Unterlagen für Ihre Dokumentation.

Zählt das als Modul der Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

Ladungssicherung ist eines der Pflichtthemen der Weiterbildung und läuft bei uns als Modul mit. Ob Ihre Leute damit Weiterbildungsstunden abdecken oder eine reine Betriebsschulung brauchen, klären wir vorher – die Frage entscheidet über den Nachweis.

Was ist eigentlich VDI 2700?

Eine Richtlinienreihe zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie gilt als anerkannte Regel der Technik, auf die sich Gerichte und Kontrollbehörden stützen. Blatt 5 beschreibt darin die Qualifizierung der Mitarbeiter.

Müssen auch Lagermitarbeiter geschult werden, die nie fahren?

Wer belädt, schuldet nach § 412 HGB die beförderungssichere Verladung. Der Fahrer merkt einen Ladefehler oft erst, wenn es zu spät ist – deshalb gehört das Lager mit in die Schulung.

Wer bei Ihnen belädt,
und wer haftet dafür?

Sagen Sie uns, wie viele Leute Sie haben, was Sie transportieren und ob wir zu Ihnen kommen sollen. Sie bekommen einen Terminvorschlag und ein Angebot, keine Broschüre.

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