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Start/Promillerechner und Restalkohol

Promillerechner,
und der Morgen danach

Wie viel du getrunken hast, weißt du ungefähr. Wann der Alkohol wieder draußen ist, weiß fast niemand – und genau da passieren die Fahrten, die keiner für gefährlich hält: am nächsten Morgen, ausgeschlafen und trotzdem nicht nüchtern.

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Fahrschule Runnersdrive · Promillerechner

Wann bist du wieder bei 0,0?

Trag ein, was du wann getrunken hast. Die Kurve zeigt, wie dein Wert steigt und wieder fällt – als Spanne, weil kein Körper nach Tabelle abbaut. Und sie zeigt, was um deine Abfahrtszeit gilt.

Wer fährt?

Dein Körper

rechnet mit Körperwasser
J.
cm
kg

Dein Abend

Beispielabend

Dein Verlauf

Höchstwert
Unter 0,5 ‰
Wieder bei 0,0 ‰
Spanne günstig bis ungünstig, Linie = Mittelwert sicher bei 0,0 Große Zahlen: ungünstiger Fall

Der Rechner schätzt. Er sagt dir nie, dass du fahren darfst. Messwerte bei einer Kontrolle können deutlich höher liegen. Die einzige Zahl, bei der du sicher bist, ist 0,0.

Ein Abend, durchgerechnet

Mann, 20 Jahre, 180 cm, 78 kg, in der Probezeit. Sieben Getränke zwischen 20:00 und 00:30 Uhr:

UhrzeitGetränkMengeVol.-%Alkohol
20:00Seidla Bier0,50 l5,020,0 g
20:45Seidla Bier0,50 l5,020,0 g
21:30Rauchbier0,50 l5,120,4 g
22:15Wein0,20 l12,019,2 g
23:00Schnaps 2 cl0,02 l40,06,4 g
23:45Longdrink0,30 l5,312,7 g
00:30Seidla Bier0,50 l5,020,0 g
zusammen118,7 g
Höchstwert
0,28 bis 1,21 ‰, gegen 01:29 Uhr.
Wieder bei 0,0 ‰
im günstigen Fall ab 02:50 Uhr, im Mittel ab 06:24 Uhr, im ungünstigen Fall erst ab 13:34 Uhr am nächsten Tag.
Losfahren um 07:15 Uhr
0,00 bis 0,63 ‰. In der Probezeit gilt 0,0 – nicht fahren.

Genau das ist der Fall, an den kaum jemand denkt: ausgeschlafen, aber nicht nüchtern. Schlaf baut keinen Alkohol ab, die Leber tut es – und zwar im eigenen Tempo.

Welche Grenze für wen gilt

Pkw & Motorrad 0,5 ‰ · ab 21, Probezeit vorbei
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Schlangenlinie, zu spät gebremst, Unfall – schon ab 0,3 ‰ ist das Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, auch ohne Fahrfehler
§ 24a StVG: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate.
ab 1,1 ‰: Straftat, egal wie gut du fährst
Absolute Fahruntüchtigkeit: 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 6 Monate, Geld- oder Freiheitsstrafe. Wirkst du trotz 1,1 ‰ nüchtern, kann die Behörde schon hier eine MPU anordnen.
ab 1,6 ‰: MPU vor dem neuen Führerschein
Ab 1,6 ‰ bekommst du die Fahrerlaubnis nur mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung zurück (§ 13 FeV).
Probezeit / unter 21 0,0 ‰ · Alkoholverbot nach § 24c StVG
ab 0,0 ‰: Jeder Schluck zählt
§ 24c StVG: 250 € und 1 Punkt. In der Probezeit dazu Aufbauseminar und 2 Jahre mehr Probezeit. Auch ein Wert knapp über 0,0 reicht.
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Schlangenlinie, zu spät gebremst, Unfall – schon ab 0,3 ‰ ist das Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
ab 0,5 ‰: Ab 0,5 ‰ die volle Strafe – plus Probezeit
Statt § 24c greift § 24a StVG: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. In der Probezeit trotzdem Aufbauseminar und Verlängerung auf 4 Jahre.
ab 1,1 ‰: Straftat, egal wie gut du fährst
Absolute Fahruntüchtigkeit: 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 6 Monate, Geld- oder Freiheitsstrafe. Wirkst du trotz 1,1 ‰ nüchtern, kann die Behörde schon hier eine MPU anordnen.
ab 1,6 ‰: MPU vor dem neuen Führerschein
Ab 1,6 ‰ bekommst du die Fahrerlaubnis nur mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung zurück (§ 13 FeV).
Bus im Dienst 0,0 ‰ · Linien- und Reiseverkehr
ab 0,0 ‰: Im Dienst gilt null
§ 8 Abs. 3 BOKraft: kein Alkohol im Dienst und in der Dienstbereitschaft, und keine Fahrt unter seiner Wirkung – auch nicht mit Restalkohol vom Vorabend. Bußgeld, dazu Abmahnung oder Kündigung.
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Schlangenlinie, zu spät gebremst, Unfall – schon ab 0,3 ‰ ist das Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, auch ohne Fahrfehler
§ 24a StVG: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate.
ab 1,1 ‰: Straftat – und der Beruf hängt dran
3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 6 Monate. Mit dem Führerschein sind auch D und DE weg – und damit die Arbeit.
ab 1,6 ‰: MPU vor dem neuen Führerschein
Ab 1,6 ‰ bekommst du die Fahrerlaubnis nur mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung zurück (§ 13 FeV).
Lkw im Beruf 0,5 ‰ · Betrieb 0,0 · Güterverkehr, Berufskraftfahrer
ab 0,0 ‰: Gesetz 0,5 – der Betrieb meist 0,0
Ein eigenes Null-Gesetz für Lkw gibt es nicht. Aber die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) verbietet, dich durch Alkohol in einen gefährlichen Zustand zu bringen, und viele Arbeitsverträge schreiben 0,0 vor. Folgen: Abmahnung, Kündigung, Rückgriff der Versicherung.
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Schlangenlinie, zu spät gebremst, Unfall – schon ab 0,3 ‰ ist das Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, auch ohne Fahrfehler
§ 24a StVG: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate.
ab 1,1 ‰: Straftat – und der Beruf hängt dran
3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 6 Monate. Mit dem Führerschein sind auch C und CE weg.
ab 1,6 ‰: MPU vor dem neuen Führerschein
Ab 1,6 ‰ bekommst du die Fahrerlaubnis nur mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung zurück (§ 13 FeV).
Begleitperson BF17 0,5 ‰ · du sitzt daneben, nicht am Steuer
ab 0,0 ‰: Unter 0,5 ‰ darfst du begleiten
Für die Begleitperson gilt 0,5 ‰ Blut- oder 0,25 mg/l Atemalkohol (§ 48a FeV). Für den 17-Jährigen am Steuer gilt 0,0.
ab 0,5 ‰: Du bist keine Begleitung mehr
Ab 0,5 ‰ fehlt rechtlich die Begleitung. Die Folgen trägt vor allem der Jugendliche am Steuer: Ihm drohen der Widerruf der Fahrerlaubnis und ein Aufbauseminar. Dann fährt besser niemand.
Fahrrad & Pedelec 1,6 ‰ · Pedelec bis 25 km/h
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler oder Unfall: Trunkenheit im Verkehr, 3 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Führerscheinstelle kann danach prüfen, ob du überhaupt noch Auto fahren solltest.
ab 1,6 ‰: Straftat und MPU – auch für den Autoführerschein
Absolute Fahruntüchtigkeit auf dem Rad: 3 Punkte, Strafe und eine MPU. Ohne bestandene MPU ist auch der Autoführerschein weg, ohne Führerschein droht ein Fahrradverbot.
E-Scooter 0,5 ‰ · gilt als Kraftfahrzeug
ab 0,0 ‰: Für Fahranfänger und unter 21: null
Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. In der Probezeit und unter 21 gilt deshalb auch hier das Alkoholverbot aus § 24c StVG.
ab 0,3 ‰ mit Fahrfehler: Straftat, wenn du auffällst
Schlangenlinie, zu spät gebremst, Unfall – schon ab 0,3 ‰ ist das Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.
ab 0,5 ‰: Ordnungswidrigkeit, auch ohne Fahrfehler
§ 24a StVG: 500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal 1.000 € und 3 Monate, beim dritten 1.500 € und 3 Monate.
ab 1,1 ‰: Straftat, egal wie gut du fährst
Absolute Fahruntüchtigkeit: 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist mindestens 6 Monate, Geld- oder Freiheitsstrafe. Wirkst du trotz 1,1 ‰ nüchtern, kann die Behörde schon hier eine MPU anordnen.
ab 1,6 ‰: MPU vor dem neuen Führerschein
Ab 1,6 ‰ bekommst du die Fahrerlaubnis nur mit bestandener medizinisch-psychologischer Untersuchung zurück (§ 13 FeV).

Rechtsfolgen: Stand September 2026, Regelsätze beim ersten Verstoß, sofern nicht anders genannt. Keine Rechtsberatung.

So wird gerechnet

Alkohol in Gramm Menge in ml × Vol.-% ÷ 100 × 0,8
Ein Seidla Bier mit 5 % sind 20 g, ein Schnaps mit 2 cl 6,4 g.
Körperwasser nach Watson
Aus Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht. Im Beispiel 46,1 Liter, das ergibt den Reduktionsfaktor r = 0,78.
Promille Gramm ÷ (Gewicht × r)
Im Beispiel wären das 1,95 ‰ – wenn alles auf einmal ankäme und nichts abgebaut würde. Beides stimmt nie.
Resorptionsdefizit 10 bis 30 %
Dieser Teil kommt nie im Blut an. Jedes Getränk geht über 60 Minuten ins Blut.
Abbau 0,1 bis 0,2 ‰ pro Stunde
Gleichmäßig, und durch nichts zu beschleunigen – kein Kaffee, keine Dusche, kein Schlaf.

Der günstige Rand rechnet mit 30 % Defizit und 0,2 ‰ Abbau, der ungünstige mit 10 % und 0,1 ‰. Für die Frage, ob du fahren darfst, zählt nur der ungünstige.


Der Denkfehler

Ausgeschlafen ist
nicht nüchtern.

„Ich hab doch geschlafen.“ So fühlt es sich morgens an – wie ein Neuanfang. Für die Leber ist es keiner. Sie baut in der Stunde etwa 0,1 bis 0,2 Promille ab, im Bett genauso wie auf der Tanzfläche.

Wer um halb eins mit gut einem Promille aufhört, ist um sieben nicht bei null. Im ungünstigen Fall liegt er dann noch über 0,5. Das Gefühl sagt etwas anderes, weil der Rausch vorbei ist. Der Alkohol ist es noch nicht.

Dazu kommt: Jeder Rechner schätzt, dieser auch. Wie viel Alkohol überhaupt im Blut ankommt und wie schnell er wieder verschwindet, schwankt von Mensch zu Mensch und von Abend zu Abend. Deshalb zeigt der Rechner eine Spanne und richtet sein Urteil nach dem ungünstigen Ende. Für die Frage, ob du fahren darfst, zählt nur das.

Kein Rechner ist ein Freibrief

Ein Wert unter der Grenze heißt nicht, dass du fahren solltest. Schon ab 0,3 Promille reicht ein Fahrfehler für eine Straftat. Müdigkeit, ein leerer Magen, Medikamente – nichts davon steht in einer Formel. Die einzige Zahl, bei der du sicher bist, ist 0,0.

Führerschein schon weg?Sperrfrist, Abstinenznachweis, MPU: was jetzt der Reihe nach kommt – und warum ein früher Anruf oft ein halbes Jahr spart.Neuerteilung und MPU →

Häufige Fragen

Promille, kurz beantwortet

Wie viel Promille hat ein Bier?

Ein Seidla mit 5 % sind 20 Gramm Alkohol. Bei einem Mann mit 80 Kilo wären das rund 0,3 Promille, bei einer Frau mit 65 Kilo knapp 0,5 – wenn alles auf einmal ankäme. Tatsächlich ist es weniger, weil ein Teil nie im Blut ankommt und die Leber schon abbaut, während du trinkst.

Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?

Etwa 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde, gleichmäßig. Wer mit 1,0 Promille aufhört, braucht also fünf bis zehn Stunden bis null. Der Rechner zeigt genau diese Spanne.

Kann ich den Abbau beschleunigen?

Nein. Kaffee, kalte Dusche, Bewegung, ein Essen danach, Schlaf – nichts davon macht die Leber schneller. Du fühlst dich wacher, der Wert bleibt.

Welche Promillegrenze gilt in der Probezeit?

0,0. In der Probezeit und bis zum 21. Geburtstag gilt am Steuer ein absolutes Alkoholverbot, auch ein Wert knapp über null ist ein Verstoß. In der Probezeit kommen ein Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit dazu. Die Einzelheiten zeigt der Rechner, wenn du „Probezeit / unter 21“ wählst.

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Mit dem Auto ab 1,1 Promille immer, auch wenn du tadellos fährst. Ab 0,3 Promille dann, wenn ein Fahrfehler dazukommt – eine Schlangenlinie, zu spätes Bremsen, ein Unfall. Zwischen 0,5 und 1,1 ist es ohne Fahrfehler eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot.

Welche Grenze gilt auf dem Fahrrad?

Die absolute Grenze liegt bei 1,6 Promille. Ab da ist es eine Straftat mit MPU, und die betrifft auch deinen Autoführerschein. Ab 0,3 Promille mit Fahrfehler wird es ebenfalls strafbar.

Gilt für den E-Scooter dasselbe wie fürs Auto?

Ja. Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug: 0,5 Promille, ab 1,1 die Straftat, und in der Probezeit oder unter 21 gilt 0,0.

Wie viel darf die Begleitperson beim BF17 getrunken haben?

Sie muss unter 0,5 Promille bleiben, beim Atemalkohol unter 0,25 mg/l. Darüber fehlt rechtlich die Begleitung – und die Folgen trägt der Jugendliche am Steuer. Mehr zum begleiteten Fahren steht auf der BF17-Seite.

Wie genau ist so ein Rechner?

So genau wie seine Annahmen, und die schwanken. Deshalb rechnet dieser mit einer Spanne statt mit einem Durchschnitt. Eine Messung ersetzt er nicht, und ein Freibrief ist er erst recht nicht.

Warum misst der Atemtest etwas anderes als die Blutprobe?

Weil er Alkohol in der Atemluft misst, in mg/l, und nicht im Blut, in Promille. Als Faustregel entsprechen 0,25 mg/l den 0,5 Promille. Geht es um eine Straftat, zählt die Blutprobe.

Nicht rechnen müssen.
Das ist der ganze Trick.

Wer fährt, trinkt nicht – und wer getrunken hat, lässt das Auto stehen, auch am nächsten Morgen. Fragen zur Probezeit, zum begleiteten Fahren oder zur Neuerteilung? Ruf an.

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