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Start/Probezeit: A- und B-Verstöße

Probezeit,
und dann blitzt es

Der Führerschein ist ein paar Monate alt, und jetzt liegt ein Brief im Kasten. Die Frage dahinter ist fast immer dieselbe: Zählt das für die Probezeit? Wähl aus, was passiert ist – der Lotse sagt dir, was die Führerscheinstelle als Nächstes tut und was es dich kostet.

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Fahrschule Runnersdrive · Probezeit-Lotse

Geblitzt, erwischt, angezeigt – und jetzt?

Wähl aus, wo du stehst und was passiert ist. Der Lotse zeigt, was die Führerscheinstelle als Nächstes tut, was es kostet, wie lange deine Probezeit dann läuft und wo du im Punktesystem stehst.

Der Lotse rechnet im Browser. Alle Regeln, Beträge und Stufen stehen unten zum Nachlesen.

Die drei Stufen der Probezeit

Die Probezeit dauert zwei Jahre ab dem Tag, an dem du den Führerschein bekommst. Ausgelöst wird jede Stufe von einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, die ins Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden.

  1. Stufe 1
    Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit

    Die Führerscheinstelle ordnet das Aufbauseminar an und setzt dir eine Frist. Die Probezeit verlängert sich um zwei auf insgesamt vier Jahre. Bei Alkohol oder Drogen ist es ein besonderes Aufbauseminar. Wer das Seminar nicht fristgerecht macht, verliert die Fahrerlaubnis.

  2. Stufe 2
    Schriftliche Verwarnung

    Wer nach dem Seminar wieder auffällt, wird schriftlich verwarnt. Dazu legt dir die Behörde nahe, innerhalb von zwei Monaten eine verkehrspsychologische Beratung zu machen. Die Beratung ist freiwillig, einzeln und vertraulich.

  3. Stufe 3
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen

    Fällst du nach Ablauf dieser zwei Monate erneut auf, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis. Eine neue gibt es frühestens drei Monate nach Abgabe des Führerscheins, danach mit einer neuen Probezeit für die restliche Dauer. Fällst du darin wieder auf, verlangt die Behörde in der Regel eine MPU.

Das Aufbauseminar: Vier Sitzungen von je 135 Minuten in zwei bis vier Wochen, dazu eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten zwischen der ersten und der zweiten Sitzung. Sechs bis zwölf Teilnehmer. Das besondere Aufbauseminar bei Alkohol oder Drogen: Ein Vorgespräch und drei Sitzungen von je 180 Minuten in zwei bis vier Wochen, geleitet von einem anerkannten Verkehrspsychologen. Keine Fahrprobe. Kosten: je nach Anbieter mehrere hundert Euro. § 2a StVG, §§ 34–36 FeV.

Was zählt und was nicht

Ob ein Verstoß die Probezeit berührt, hängt nicht am Betrag, sondern daran, ob er einen Punkt in Flensburg bringt.

VerstoßArtRegelsatzPunkteFahrverbot
Rot, weniger als 1 SekundeA A-Verstoß90 €1
Rot, länger als 1 SekundeA A-Verstoß200 €21 Monat
Handy in der Hand beim FahrenA A-Verstoß100 €1
Alkohol unter 0,5 ‰ (0,0-Grenze)A A-Verstoß250 €1
0,5 ‰ oder mehr, erstmalsA A-Verstoß500 €21 Monat
Unter Drogen gefahren, erstmalsA A-Verstoß500 €21 Monat
1,1 ‰ oder mehr (Trunkenheit)§ Straftat, wie AStrafe3Gericht
Abstand zu gering (über 80 km/h)A A-Verstoß75 €1
Überholt trotz ÜberholverbotA A-Verstoß70 €1
Vorfahrt genommen, niemand gefährdet zählt nicht25 €
Vorfahrt genommen, jemanden gefährdetA A-Verstoß100 €1
Keine Rettungsgasse gebildetA A-Verstoß200 €2
Abgefahrene ReifenB B-Verstoß60 €1
HU mehr als 8 Monate überzogenB B-Verstoß60 €1
Bei Glätte ohne WinterreifenB B-Verstoß60 €1
Kind ohne Sicherung mitgenommenB B-Verstoß60 €1
Nicht angeschnallt zählt nicht30 €
Ohne eingetragene Begleitperson gefahrenA A-Verstoß70 €1
Unfallflucht§ Straftat, wie AStrafe2–3Gericht
Gefahren trotz Fahrverbot§ Straftat, wie AStrafe2–3Gericht
Mit dem Rad über RotA A-Verstoß60 €1
Handy in der Hand auf dem Rad zählt nicht55 €
E-Scooter mit Alkohol unter 0,5 ‰A A-Verstoß250 €1

Zu schnell mit Pkw oder Motorrad

Abgezogen wird zuerst die Messtoleranz: bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 Prozent. Ab 21 km/h zu schnell gibt es einen Punkt, und dann ist es in der Probezeit ein A-Verstoß.

Zu schnellInnerortsAußerorts
1–10 km/h30 €20 €
11–15 km/h50 €40 €
16–20 km/h70 €60 €
21–25 km/h115 € · 1 P100 € · 1 P
26–30 km/h180 € · 1 P150 € · 1 P
31–40 km/h260 € · 2 P · 1 M200 € · 1 P
41–50 km/h400 € · 2 P · 1 M320 € · 2 P · 1 M
51–60 km/h560 € · 2 P · 2 M480 € · 2 P · 1 M
61–70 km/h700 € · 2 P · 3 M600 € · 2 P · 2 M
mehr als 70 km/h800 € · 2 P · 3 M700 € · 2 P · 3 M

P = Punkte, M = Monate Fahrverbot. Wer zweimal innerhalb von zwölf Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell ist, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot, auch wenn die Zeile keins nennt.

Das Punktesystem läuft nebenher

Probezeit und Punktesystem gelten nebeneinander (§ 4 StVG). Jeder Punkt zählt in beiden.

  • 1–3 Punkte · Vormerkung Die Punkte werden nur vorgemerkt, die Behörde unternimmt deswegen noch nichts. Ein freiwilliges Fahreignungsseminar baut einen Punkt ab.
  • 4–5 Punkte · Ermahnung Die Behörde ermahnt dich schriftlich. Mit dem freiwilligen Fahreignungsseminar kannst du einen Punkt abbauen, höchstens einmal in fünf Jahren.
  • 6–7 Punkte · Verwarnung Die Behörde verwarnt dich schriftlich. Ein Punkteabbau durch das Fahreignungsseminar ist ab 6 Punkten nicht mehr möglich.
  • 8 Punkte · Entzug Die Fahrerlaubnis ist weg. Eine neue gibt es frühestens sechs Monate nach dem Entzug, in der Regel nur mit MPU.

Gelöscht wird ein Eintrag ab Rechtskraft: ein Punkt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte oder eine Straftat ohne Entzug nach fünf Jahren, eine Straftat mit Entzug nach zehn Jahren – danach folgt noch ein Jahr Überliegefrist. Deinen Stand bekommst du kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt: Online-Registerauskunft.

Sieben Sätze, die so nicht stimmen

„Handy am Steuer ist nur ein B-Verstoß.“

Das stand früher so in vielen Ratgebern und steht dort teils noch. Heute ist das Handy am Steuer ein A-Verstoß. Ein einziges Mal reicht für das Aufbauseminar.

„Ab 60 Euro zählt es für die Probezeit.“

Entscheidend ist der Punkt. Wer außerorts 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 60 €, bekommt aber keinen Punkt. Das bleibt für die Probezeit ohne Folgen.

„Mit dem Fahrrad ist mir das egal.“

Mit dem Rad über Rot bringt einen Punkt, und der zählt als A-Verstoß. Auch auf dem E-Scooter gilt für dich 0,0 Promille.

„Die Probezeit ist rum, also passiert nichts mehr.“

Es zählt der Tag des Verstoßes. War er in der Probezeit, kann die Behörde auch nach deren Ende noch ein Seminar anordnen.

„Nach dem Entzug kommt automatisch die MPU.“

Nicht nach der Probezeit-Regel. Die MPU ist vorgesehen, wenn du in der neuen Probezeit wieder auffällst. Bei Alkohol oder Drogen kann die Behörde sie aus anderen Gründen früher verlangen.

„Ich lege Widerspruch ein, dann ruht das Ganze.“

Widerspruch und Klage gegen die Anordnung des Seminars oder gegen den Entzug halten nichts auf. Die Frist läuft weiter. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist etwas anderes: Dafür hast du zwei Wochen.

„Mit dem Motorradschein beginnt eine neue Probezeit.“

Die Probezeit gibt es nur beim ersten Führerschein. Wer später eine Klasse dazu macht, bekommt keine neue. AM, L und T lösen keine Probezeit aus – wer danach B macht, startet mit B in die Probezeit.

vorläufig Regelsätze laut Bußgeldkatalog. Der Abgleich mit dem Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamts steht noch aus. Stand September 2026. Dazu kommen je Bußgeldbescheid Gebühr und Auslagen, meist 28,50 €.

Der Lotse erklärt die Regeln und ersetzt keine Rechtsberatung. Hast du einen Bescheid bekommen und hältst ihn für falsch, sprich innerhalb der Einspruchsfrist von zwei Wochen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht. Zeiten, in denen dein Führerschein beschlagnahmt oder vorläufig entzogen war, verlängern die Probezeit ebenfalls – die kennt der Lotse nicht. Das Aufbauseminar bieten wir nicht selbst an.


Die Regel, auf die es ankommt

Nicht jeder Strafzettel
zählt.

Für die Probezeit zählt nur, was ins Fahreignungsregister in Flensburg kommt – und dort landet nur, was einen Punkt bringt. Falschparken, nicht angeschnallt, ein paar km/h zu schnell: Das kostet Geld, aber die Führerscheinstelle erfährt davon nichts.

Bringt ein Verstoß einen Punkt, ist er entweder ein A-Verstoß (schwerwiegend) oder ein B-Verstoß (weniger schwerwiegend). Ein A oder zwei B lösen die nächste Stufe aus: erst das Aufbauseminar und zwei Jahre mehr Probezeit, dann die Verwarnung, dann der Entzug.

Und weil die meisten Punkte in der Probezeit A-Verstöße sind, lohnt ein zweiter Blick: Handy am Steuer gehört dazu, Rot mit dem Fahrrad auch, und auf dem E-Scooter gilt dieselbe 0,0-Grenze wie im Auto.

Das Aufbauseminar machen wir nicht selbst

Die Führerscheinstelle schreibt dir, bis wann du die Teilnahme nachweisen musst. Seminare bieten Fahrschulen mit eigener Seminarerlaubnis an. Was wir tun: dich vorher und nachher sicherer fahren lassen, beim Antrag auf Neuerteilung helfen und, wenn es so weit gekommen ist, auf die MPU vorbereiten.

0,0 heißt 0,0In der Probezeit reicht schon ein messbarer Wert. Rechne nach, wann der Alkohol vom Vorabend wirklich draußen ist.Promillerechner →

Häufige Fragen

Probezeit, kurz beantwortet

Wie lange dauert die Probezeit?

Zwei Jahre ab dem Tag, an dem du den Führerschein bekommst – beim begleiteten Fahren ab der Prüfungsbescheinigung mit 17. Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sie sich um zwei Jahre, auf insgesamt vier.

Was ist ein A-Verstoß?

Ein schwerwiegender Verstoß, der einen Punkt bringt: zum Beispiel 21 km/h oder mehr zu schnell, Rot überfahren, Handy am Steuer, Alkohol am Steuer, zu wenig Abstand oder Fahren ohne Begleitung beim BF17. Ein einziger reicht für das Aufbauseminar.

Was ist ein B-Verstoß?

Ein weniger schwerwiegender Verstoß mit Punkt, meist am Fahrzeug: abgefahrene Reifen, überzogene Hauptuntersuchung, bei Glätte ohne Winterreifen, ein Kind ohne Sicherung. Erst der zweite B-Verstoß löst die nächste Stufe aus.

Zählt 16 km/h zu schnell für die Probezeit?

Nein. Bis 20 km/h über dem Limit – nach Abzug der Messtoleranz – gibt es keinen Punkt, und ohne Punkt keine Folgen für die Probezeit. Ab 21 km/h ist es ein A-Verstoß.

Ist Handy am Steuer ein A-Verstoß?

Ja. In älteren Ratgebern steht es noch als B-Verstoß, das ist überholt. Einmal Handy in der Hand beim Fahren reicht für das Aufbauseminar.

Was kostet das Aufbauseminar?

Das legt jeder Anbieter selbst fest, meist sind es mehrere hundert Euro. Dazu kommen das Bußgeld und eine Gebühr der Führerscheinstelle. Die Regelsätze der einzelnen Verstöße stehen oben im Lotsen.

Muss ich nach dem Entzug zur MPU?

Nicht automatisch. Nach der Probezeitregel ist die MPU vorgesehen, wenn du in der neuen Probezeit wieder auffällst. Bei Alkohol ab 1,6 Promille, bei Drogen oder bei acht Punkten verlangt die Behörde sie aus eigenen Gründen. Wie der Weg zurück aussieht, steht auf Führerschein weg.

Endet die Probezeit, wenn ich den Motorradführerschein dazu mache?

Nein, und es beginnt auch keine neue. Die Probezeit gibt es nur beim ersten Führerschein. Wer mit AM angefangen hat, startet die Probezeit erst mit der nächsten Klasse.

Wo sehe ich, wie viele Punkte ich habe?

Beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die Auskunft ist kostenlos und geht online mit dem Personalausweis oder der BundID.

Brief bekommen?
Ruf an, bevor du etwas unterschreibst.

Wir sagen dir, was der Bescheid für deine Probezeit bedeutet und was jetzt sinnvoll ist – von der Einzelstunde bis zum Antrag auf Neuerteilung. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht; bei einem Strafverfahren gehört der Brief zu einem Anwalt.

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