Führerschein auf Probe

Die Probezeit beim Führerschein in Deutschland dauert zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Bestehen der Fahrerlaubnis A1, A2, A oder B (BF17), also mit dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung. Dabei ist es unerheblich, ob ein Fahranfänger während dieses Zeitraums tatsächlich fährt.

Die Länge der Probezeit (zwei Jahre) kann durch einen Verstöß nach Kategorie A oder zwei Verstößen nach Kategorie B um weitere zwei Jahre verlängert werden.

Was wäre ein Beispiel für einen A-Verstoß?
Um einen A-Verstoß handelt es sich beispielsweise, wenn Ihr das Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuert oder euch nicht an das Rechtsfahrgebot haltet.

Welche Konsequenzen hat der A-Verstoß in der Probezeit?

Begehst Du einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und du mußt zu ein Aufbauseminar besuchen.

In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.

  10. August 2019
  von: oliverS
  Kategorie: Ausbildung

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