Führerscheinklasse B

B197

Generation Z

Der Bewerber absolviert während der normalen Automatikausbildung der Klasse B in der Fahrschule zusätzlich eine Schulung im Umfang von mindestens 10 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.
Diese Schulung soll die Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, um ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher zu beherrschen.

Die Schulung schließt ab mit einem Test von mindestens 15 Minuten, in dem der Bewerber dem Fahrlehrer nachweist, dass er die speziellen Anforderungen an Schaltfahrzeuge bewältigen kann.

Dazu gehören unter anderem Anfahren am Berg, Abbiegen, Vorfahrtsituationen sowie eine umweltschonende Fahrweise.

Der Fahrlehrer bestätigt die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Testes.

Bei Vorlage dieser Bescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde soll die Eintragung der Beschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein entfallen. Die Fahrerlaubnis ist mit dem Eintrag B197 uneingeschränkt gültig, egal in welchem Land auf dieser Erde.

Automatik (SZ78)

Easy Drive

Bei Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B auf einem Automatikfahrzeug, darf der Führerscheininhaber nur Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung fahren, keine Schaltfahrzeuge. Für alle die keinen Beef mit schalten haben wollen, einfach lässig zum Lappen 🙂

Old School

Schalter

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Der einzige Vorteil gegenüber B197 (Generation Z):
Wenn Du LKW, BUS oder Anhänger machen möchtest, ist dieser die bessere Wahl. Hier hast Du keine Automatik eingetragen bei der Erweiterungsklasse.

BF17

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B in Kombination als BF17 ist das Fahren nur in Begleitung eines eingetragenen Mitfahrers erlaubt bis Du 18 Jahre alt bist. Kombinieren mit B197 sowie SZ78 ist möglich.

B196

125ccm fahren ohne Prüfung beim TÜV

Mit Erwerb der Schlüsselzahl B196 wird dem Inhaber dieser Schulung und Eintragung im Führerschein erlaubt, ein zweirädriges Kraftrad der Klasse A1 mit nicht mehr als 125ccm und nicht mehr als 15 PS oder 11 KW nur innerhalb von Deutschland zu fahren.

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Nachweis einen Fahrerschulung B196 mit folgendem Inhalt:
  • Mindestens 4 x 90 Minuten Theorie
  • Mindestens 5 x 90 Minuten Praxis

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.
Vorteil:

  • kostengünstiger und
  • schneller als eine Motorradausbildung vor allem
  • KEINE Theorie und Praxisprüfung erforderlich

Nachteile:

KEIN Aufstieg nach 2 Jahren auf A2 möglich. NUR in Deutschland gültig, NICHT  im ausländischem Urlaub nutzbar (auch kein 125 Roller)

Oliver Strohschein

Fahrschule Runnersdrive

Inh. Oliver Strohschein
Gaustadter Hauptstr. 133, 96049 Bamberg

Wir freuen uns auf euren Besuch!  




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