Umtauschfrist beachten!

Im kommenden Jahr werden Fristen für den Umtausch von Führerscheinen fällig.

Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihren alten Führerschein umgetauscht haben. Das gilt, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 31.12.1998 ausgestellt wurde. Zwischen 1959 und 1964 Geborene haben ein Jahr mehr Zeit. Hier endet die Umtauschfrist für Führerscheine, am 19.01.2023

  9. Juni 2021
  von: oliver
  Kategorie: Allgemein

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