Bundesrat hat entschieden! A1 für Autofahrer kommt! Schlüsselzahl 196

So soll es geregelt werden:

Die Umsetzung in Deutschland findet sich in der 14. ÄndVO der FeV und ist wie folgt in der Anlage 7b FeV geregelt:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Nachweis einen Fahrerschulung B196 mit folgendem Inhalt:
    1. Mindestens 4x 90 Minuten Theorie 
    2. Mindestens 5x 90 Minuten Praxis
  • Keine Prüfung
  • Fertig!

Ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen ist innerhalb eines Jahres vor Eintragung der Schlüsselzahl 196 eine Fahrerschulung zu absolvieren, in der die theoretischen und praktischen Grundlagen für das Führen eines Kraftrades der Klasse A1 vermittelt werden sollen.

  20. Dezember 2019
  von: oliver
  Kategorie: Allgemein · Ausbildung

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