Update zu B196 Mit Klasse B -> A1 fahren.

Bundesrat Drucksache 574/19

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Wie es aussieht sind zur Schulung Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung erlaubt.

DAS MUSS ABER NOCH GEKLÄRT WERDEN!

Wenn eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse A2 gewünscht wird ist noch zu prüfen, ob eine Erstausbildung oder eine Verkürzte Ausbildung durchlaufen werden muss.

Der Fall muss geklärt werden!

  21. Dezember 2019
  von: oliver
  Kategorie: Allgemein · Ausbildung

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